Widerrufsbelehrung Draeseker Str 15

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Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Makler Pierre Farrack, Mosczinskystr 10 in 01069 Dresden, 0151 41 90 22 43, info@dresden-wohnung-verkaufen.de mit einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Für seine Widerrufserklärung kann der Auftraggeber das beigefügte Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://dresden-wohnung-verkaufen.de/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihm der Makler unverzüglich (zum Beispiel per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Sollte der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat ihm der Makler alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung des Maklers während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er an den Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Hat der Makler abhängig von seinen vertraglichen Pflichten bereits eine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provisionshöhe zu zahlen, das Widerrufsrecht besteht dann nicht mehr.

Maklerleistung während der Widerrufsfrist

In Kenntnis der vorgeschriebenen Konsequenzen beauftragt der Auftraggeber den Makler ausdrücklich, seine Leistungen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, bereits während der Widerrufsfrist zu erbringen. Ich bin ausdrücklich damit einverstanden und verlange, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (wie dem Versenden eines unverbindlichen Exposés), die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht erlischt. Das unverbindliche Exposé kann Ihnen jetzt nur zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn zustimmen. Ich bestätige, dass ich/wir ausschließlich bei Beurkundung des Kaufvertrages für die hier angebotene Immobilie an die Firma Dresden Wohnung Verkaufen eine Käuferprovision in Höhe von 2% bezahle/n. Mir ist bekannt, dass der Makler einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen hat.